Verbundene Gesellschaften
Bürgschaften, Garantien und Pfandrechte innerhalb der Gruppe. Jede Sicherheit wird gegen das Eigeninteresse der AG gehalten: keine stillen Mitgiftungen.
Holding-Services & Garantien
Sicherheiten und Garantien für verbundene Gesellschaften und, wo ausdrücklich vorgesehen, für Dritte. Intercompany-Finanzierungen mit dokumentierter Governance.
Group & Third-Party
Die Gesellschaft darf Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften stellen. Das ist kein Freipass, sondern eine organisierte Konzernleistung: Limit, Gegenpartei, Laufzeit, Rückgriff, Bericht an den Verwaltungsrat.
Bürgschaften, Garantien und Pfandrechte innerhalb der Gruppe. Jede Sicherheit wird gegen das Eigeninteresse der AG gehalten: keine stillen Mitgiftungen.
Wo Dritte begünstigt werden, gelten verschärfte Prüfungen: wirtschaftliches Interesse, Gegenleistung, Verjährung, Höchstbetrag. Keine Gefälligkeitsunterschriften.
Konzerninterne Darlehen, Cash-Pooling-Logik, Verrechnungspreise. Schriftlich, verzinst wo geboten, nachvollziehbar für Revision und Steuer.
Governance
Wir führen ein Register der ausstehenden Sicherheiten und Intercompany-Positionen. Organbeschlüsse, Limiten und Kündigungsklauseln gehören ins Archiv, nicht in die Erinnerung einzelner Personen. So bleibt die Gruppe handlungsfähig, auch wenn Mandate wechseln.
Nur für qualifizierte, nachvollziehbare Konzern- und Partnerstrukturen.